Satzung
Satzung
Satzung der Anhaltischen Goethe-Gesellschaft e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen »Anhaltische Goethe-Gesellschaft e.V. in der Tradition der vom Oberbürgermeister Fritz Hesse mit Prof. Hugo Junkers 1925 gegründeten Goethe-Gesellschaft. Er bekommt damit im 200. Jahr nach Erscheinen des »Faust l« einen neuen Rechtsstatus.
(2) Sitz des Vereins ist Dessau-Roßlau
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Pflege von Kultur und Wissen in Bezug zu dem Universal-Genie Johann Wolfgang von Goethe, zu seiner Zeit und in seinem Umfeld und insbesondere in der Beziehung zu Anhalt.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.